Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Festsetzung einer Fläche für Garagen mit einem räumlichen Ausmaß von 6 x 6 m. Diese wird in einem Abstand von 5 m von der Straßenbegrenzungslinie festgesetzt
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.