Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Erweiterung der überbaubaren Fläche in westlicher Richtung um ca. 15 m und die Reduzierung der Geschossflächenzahl von 0,5 auf 0,4. Desweiteren wird der Katalog der zulässigen Nebenanlagen gestrichen, so dass alle Nebenanlagen gem. § 14 (1) BauNVO zulässig sind.
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.