Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
01a Neu-Listernohl, 30. vereinfachte Änderung

Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Erweiterung der überbaubaren Fläche in westlicher Richtung um ca. 15 m und die Reduzierung der Geschossflächenzahl von 0,5 auf 0,4. Desweiteren wird der Katalog der zulässigen Nebenanlagen gestrichen, so dass alle Nebenanlagen gem. § 14 (1) BauNVO zulässig sind.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 14.12.1998, Aufstellungsbeschluss
  • 14.12.1998, Beschluss zur Beteiligung der betroffenen Bürger und berührten Träger öffentlicher Belange
  • 14.12.1998, Satzungsbeschluss
  • 29.12.1998, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge