Stadtplanung in Attendorn

Navigation

zurück

Bebauungsplan
01a Neu-Listernohl, 24. vereinfachte Änderung

Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die:

1. Änderung der zulässigen Einzel- und Doppelhäuser in eine Hausgruppe

2. Ausweisung einer Fläche zur Errichtung einer Doppelgarage im südwestlichen Grundstücksbereich

3. Ausweisung einer Fläche für die Errichtung einer Einzelgarage im nordöstlichen Grundstücksbereich

4. Reduzierung der überbaubaren Fläche im nordöstlichen Bereich um 5,50m

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 07.02.1996, Aufstellungsbeschluss
  • 07.02.1996, Beschluss zur Beteiligung der betroffenen Bürger und berührten Träger öffentlicher Belange
  • 07.02.1996, Satzungsbeschluss
  • 10.07.1996, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge