Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Neufestsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche, so dass die Errichtung eines Einfamilienhauses als Doppelhaushälfte an das auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude möglich ist.
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.