Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
01a Neu-Listernohl, 4. vereinfachte Änderung

Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Erweiterung der überbaubaren Fläche. Weiterhin wird die Firstrichtung teilweise geändert, so dass ein Nebenfirst zulässig ist. Die Dachneigung wird von 12°-18° auf 20°-24° festgesetzt.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 17.12.1985, Aufstellungsbeschluss
  • 17.12.1985, Beschluss zur Beteiligung der betroffenen Bürger und berührten Träger öffentlicher Belange
  • 17.12.1985, Satzungsbeschluss
  • 18.03.1986, Rechtskraft

Anhänge