Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Erweiterung der überbaubaren Fläche. Weiterhin wird die Firstrichtung teilweise geändert, so dass ein Nebenfirst zulässig ist. Die Dachneigung wird von 12°-18° auf 20°-24° festgesetzt.
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.