Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
01a Neu-Listernohl, 3. Änderung

Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Festsetzung einer zulässigen II-geschossigen Bauweise für den geplanten Geltungsbereich. Darüberhinaus findet eine Neuregelung der Dachneigung statt und es werden Trauf- und Firsthöhen festgesetzt..

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 28.10.2002, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB
  • 06.02.2003 - 07.03.2003, Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  • 17.04.2003 - 20.05.2003, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
  • 23.07.2003, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 09.08.2003, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge