Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
01a Neu-Listernohl, 2. Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Umwandlung des WR-Gebietes (reines Wohngebiet) in ein WA-Gebiet (allgemeines Wohngebiet) um eine Ansiedlung von Infrastruktureinrichtungen, die der Versorgung des Gebietes dienen zu ermöglichen. 

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 16.03.1994, Aufstellungsbeschluss
  • 01.02.1995 - 03.03.1995, Öffentliche Auslegung
  • 31.05.1995, Satzungsbeschluss
  • 24.10.1995, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge