Inhalt des Bebauungsplanes/ der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Herausnahme der Festsetzung "Zulässig sind gem. § 3 (4) BauNVO Wohngebäude mit höchstens 2 Wohneinheiten". Die Herausnahme dieser Festsetzung gilt nur für die WR-Gebiete.
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.