Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
04a Schwalbenohl-Himmelsberg, 17. vereinfachte Änderung

Inhalt der 17. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4a "Schwalbenohl-Himmelsberg" ist im Wesentlichen die Änderung einer Festsetzung betreffend die Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen. Die Bebauungsplanänderung erfolgt in Anwendung des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

Übersichtskarte

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Johannes Kehnen , Telefon: 02722 64-320, E-Mail: j.kehnen@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 13.06.2022, Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 19.09.2022 - 21.10.2022, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  • 14.12.2022, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 23.12.2022, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge