Der Ausschuss für Planen, Bauen, Klima- und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 13.06.2022 die Einleitung des Verfahrens zur 17. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5b "Auf der Ennert" als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen.
Inhalt der 17. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5b "Auf der Ennert" ist im Wesentlichen die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Garage im Plangebiet.
Die Bebauungsplanänderung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB) in Anwendung des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.