Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
38 Stadtkern, 4. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Umwandlung einer privaten Grünfläche in eine Mischgebietsfläche und Wasserfläche.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 28.06.2000, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 28.06.2000, Beschluss zur Beteiligung der betroffenen Bürger und berührten Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB
  • 28.06.2000, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 13.09.2000, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge