Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
38 Stadtkern, 6. vereinfachte Änderung

Inhalt der einfachen Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Festsetzung einer Mischgebietsfläche (MI) als Art der baulichen Nutzung anstelle der bisher gültigen Festsetzungen einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Post (Gemarkung Attendorn, Flur 41, Flurstück 124) sowie einer Verkehrsfläche (Gemarkung Attendorn, Flur 41, Flurstück 253).

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 24.10.2016, Aufstellungsbeschluss
  • 01.12.2016 - 02.01.2017, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB
  • 08.02.2017, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 24.02.2017, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge