Inhalt der einfachen Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Festsetzung einer Mischgebietsfläche (MI) als Art der baulichen Nutzung anstelle der bisher gültigen Festsetzungen einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Post (Gemarkung Attendorn, Flur 41, Flurstück 124) sowie einer Verkehrsfläche (Gemarkung Attendorn, Flur 41, Flurstück 253).
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.