Die Bebauungsplanänderung hat zum Ziel, die Zulässigkeit von Garagen, überdachten Stellplätzen und Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO neu zu regeln, um eine erdrückende Wirkung auf den Fußweg zu vermeiden. Gleichzeitig wird festgesetzt, dass dann, wenn die Garage, der überdachte Stellplatz oder die Nebenanlage im Abstand von 1,0 m zum Fußweg errichtet werden, die zu diesem Weg gelegene Außenwand mit Rank- und Kletterpflanzen zu begrünen ist.
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.