Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
57 Hahnbeuler Kopp - 1. vereinfachte Änderung

Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, zur besseren Ausnutzbarkeit der zusammenhängenden Baureihe der an der Wiesenhaferstraße angrenzenden Grundstücke die Baugrenzen um insgesamt max. 2 m in nördliche Richtung zu verschieben.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 29.03.2006, Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 29.03.2006, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 04.04.2006 - 05.05.2006, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB
  • 28.06.2006, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge