Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
57 Hahnbeuler Kopp - 1. Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung unter Beibehaltung des ursprünglichen Planungsziels ist es, flächensparendes Bauen zu realisieren. Hierzu werden die Baugrenzen verschoben und zudem teilweise Flächen für Garagen und überdachte Stellplätze angeordnet. Die Fläche für Gemeinschaftsgaragen wird überplant. Die Festsetzung von Hausgruppen entfällt vollständig, als zulässig erklärt wird die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern in ein- bzw. zweigeschossiger Bauweise unter Festsetzung einer maximalen Wandhöhe von 4 m.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 26.01.2004, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB
  • 11.03.2004 - 13.04.2004, Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  • 24.05.2004 - 24.06.2004, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
  • 14.07.2004, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 18.07.2004, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge