Inhalt des aufzustellenden Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Festsetzung eines Wohngebietes.
Bearbeitungsstand: Entwurfsphase
dies umfasst u. a.:
- Bodenordnung
- Erarbeitung von Gutachten (z. B. Artenschutz, Versickerung von Regenwasser)
- Erarbeitung des Straßenbauentwurfes