Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Anpassung der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen auf den Grundstücken Gemarkung Attendorn, Flur 44, Flurstücke 236 und 258, der im Rahmen des Umlegungsverfahrens zwischen den genannten Flurstücken neu festgelegten Grund-stücksgrenze.
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.