Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzte Erschließung der Ausbauplanung anzupassen. Im Rahmen der auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes erstellten Ausbauplanung des Erschließungskonzeptes haben sich Abweichungen in der Trassenführung der Erschließungsstraße ergeben, die planungsrechtlich eine räumliche Verlagerung der Straßenverkehrsfläche und eine Anpassung aller angrenzenden Flächen erfordern.
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.