Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Umwandlung einer privaten Grünfläche in eine Fläche für Stellplätze, die Festsetzung eines Bereiches ohne Ein- und Ausfahrt sowie die Festsetzung einer Fläche für ein Leitungsrecht auf dem Grundstück der Gemarkung Windhausen, Flur 9, Flurstück 60.
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.