Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
14 Wippeskuhlen-West, 5. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen eine Ergänzung der Festsetzung des Bebauungsplanes:
Werden Garagen, überdachte Stellplätze und Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO
außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen errichtet, sind sie gem. § 12 Abs. 6 BauNVO nur zulässig, wenn sie einen Abstand von mind. 5,0 m vom äußeren Rand (Straßenbegrenzungslinie) aller angrenzenden Straßenverkehrsflächen oder Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung mit der Zweckbestimmung "Mischverkehrsfläche" (MV) und von 1,0 m vom äußeren Rand (Straßenbegrenzungslinie) aller angrenzenden Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung mit der Zweckbestimmung "Fußweg" oder "private Mischverkehrsfläche" einhalten.


Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 10.11.2004, Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 13 BauGB
  • 10.11.2004, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 06.01.2005 - 07.02.2005, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
  • 01.03.2005, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge