Inhalt der Bebauungsplanänderung ist ist im Wesentlichen eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche sowie der nicht überbaubaren Grundstücksfläche; eine dadurch ausgelöste Verlagerung der Fläche für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (flächengleich); eine wiederum dadurch ausgelöste Verlegung der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fußweg), die Festsetzung einer Wandhöhe, in diesem Fall auf 10,00 m für die Erweiterungsfläche sowie einer Reduzierung von 18 m auf nur noch 15 m für Teile der bisherigen Baufläche
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.