Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer zusätzlichen Stichstraße als Erschließung für noch aus dem Flurstück Gemarkung Attendorn, Flur 26, Flurstück 208 zu bildende Einzelgrundstücke, die straßenabgewandt hinter einer vorhandenen Bebauung liegen, zu erlangen.
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.