Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
01b Neu-Listernohl, 11. vereinfachte Änderung

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Umwandlung einer Teilfläche für Gemeinbedarf in eine Fläche für allgemeines Wohnen. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt in Anwendung des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren..

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

 

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 31.08.2020, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 28.09.2020 - 30.10.2020, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  • 10.02.2021, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 22.02.2021, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge