Inhalt der Bebauungsplanänderung ist im Wesentlichen die Umwandlung einer Teilfläche für Gemeinbedarf in eine Fläche für allgemeines Wohnen. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt in Anwendung des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren..
Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.