Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
18 Industriegebiet Ennest, 3. Änderung

Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Ergänzung der textlichen Festsetzung der Fläche "Private Grünfläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern" :

Ausnahmen von der festgesetzten flächigen Bepflanzung können im Einzelfall zugelassen werden, wenn der Antragsteller im Rahmen eines landschaftspflegerischen Begleitplanes einen Ausgleich nachweist. Der Ausgleich ist sowohl in ökologischer Hinsicht durch entsprechende Maßnahmen auf dem Grundstück als auch in ästhetischer Hinsicht durch eine alleeartige Anpflanzung großkroniger, einheimischer Laubbäume entlang der Erschließungsstraße zu erbringen. Die Auswahl der Bäume hat in Abstimmung mit der Stadt Attendorn zu erfolgen.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 17.12.1990, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 16.12.1991, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 09.05.1992, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge