Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
18 Industriegebiet Ennest, 36. vereinfachte Änderung

Der Ausschuss für Planung und Umwelt der Hansestadt Attendorn hat in seiner Sitzung am 27.11.2017 die Einleitung des Verfahrens zur 36. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Industriegebiet Ennest“ und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB am Verfahren der öffentlichen Auslegung beschlossen.

Inhalte der 36. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Industriegebiet Ennest“ sind im Wesentlichen die Neufestsetzung einer Fläche für Stellplätze, deren Eingrünung und einer überbaubaren Grundstücksfläche für eine Tiefgaragenzufahrt.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 27.11.2017, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 11.12.2017 - 12.01.2018, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  • 21.03.2018, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 06.04.2018, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge