Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
57 Hahnbeuler Kopp

Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung des Plangebietes zu schaffen, um der Wohnraumversorgung nachzukommen.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

 

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 18.09.2000, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 16.02.2001 - 16.03.2001, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
  • 28.05.2001 - 29.06.2001, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  • 05.09.2001, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 26.10.2001, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge