Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
54A Am Zollstock

Der hier dargestellte Bebauungsplan stellt möglicherweise nicht die aktuelle rechtskräftige Fassung dar. Änderungen zu diesem Plan sind noch nicht auf diesem Wege veröffentlicht.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

 


Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 13.03.2006, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 28.04.2006 - 29.05.2006, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
  • 21.06.2006, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 23.06.2006, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge