Gemeinde Alfter

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Nr. 029 Birrekoven Straße 6. Änderung

Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Feuerwehrstandortes zu schaffen. Als Art der baulichen Nutzung soll in dem Plangebiet eine Fläche für den Gemeinbedarf im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB mit Zweckbestimmung „Feuerwehr“ festgesetzt werden. Innerhalb dieser Fläche soll die Errichtung von baulichen Anlagen zulässig sein, die der Feuerwehr und der Sicherung des Brandschutzes dienen und dieser Nutzung räumlich und funktional zugeordnet sind. Demnach dient die Planung der Sicherstellung eines angemessenen und zeitgemäßen Angebotes für die Feuerwehr und somit auch dem Schutz der Allgemeinheit.

 

029 Birrekoven Straße, 6. Änderung

Übersichtsplan Vorentwurf Bebauungsplan

Ansprechperson

  • Frau Sabrina John, Telefon: 0228/6484187, E-Mail: sabrina.john@alfter.de
  • Herr Benedikt Bitzen, Telefon: 0228/6484159, E-Mail: benedikt.bitzen@alfter.de
  • Bauleitplanverfahren, Telefon:  , E-Mail: bauleitplanverfahren@alfter.de

Verfahrensschritte

  • 02.03.2019, Bekanntmachung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 05.03.2019 - 12.04.2019, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 18.03.2019 - 12.04.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 26.06.2019, Bürgerversammlung
  • 09.07.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 14.05.2020, Beschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2
  • 06.07.2020 - 21.08.2020, Beschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2
  • 29.10.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 21.11.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Frühzeitige Beteiligung

Offenlage

Satzungsbeschluss

Rechtskräftiger Bebauungsplan

Sonstige Anlagen