Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan - 49. Änderung - Business Park Alsdorf Aldenhoven -

Vorausschauende und nachhaltige Gewerbeflächenpolitik stellt das zentrale Instrument kommunaler Standortvorsorge und Standortentwicklung dar, erst recht in Zeiten zunehmender Flächenrestriktionen bzw. Flächenknappheit. Wesentliche Ziele des avisierten interkommunalen Gewerbegebietes - Nördliche Erweiterung Business Park Alsdorf Aldenhoven - ist es, beiden Kommunen ausreichende Spielräume für ihre Gewerbe- und Industrieflächenentwicklung zu bieten. Die gemeinsame Planung und Entwicklung ermöglicht die Bündelung von Kräften und Kompetenzen sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bei der Neuansiedlung von Unternehmen.
Im Rahmen der bereits fortgeschrittenen Vermarktung der Industrie- und Gewerbeflächen im Business Park Alsdorf wird daher für die kommenden Jahre eine Optimierung des gewerblichen Bauflächenangebots am Standort angestrebt und eine nördliche Erweiterung des bestehenden Business Parks (BP Nr. 166 - Industriepark Nord) in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Aldenhoven avisiert.
Bereits im November 2017 formulierten die jeweiligen Bürgermeister einen gemeinsamen Letter of Intent, in dem die Absichten zur Neuansiedlung von Unternehmen und der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen formuliert dargelegt wurden. Diese Absichten konkretisieren sich nun durch die Schaffung von interkommunalen Gewerbegebieten.
Angesichts des Strukturwandels des Rheinischen Reviers besteht hier die Chance ein attraktives und flexibles Gewerbegebiet und im Folgenden neue Arbeitsplätze zu schaffen.
In den vorgenannten rechtskräftigen Bebauungsplänen sind keine vermarktungsfähigen Flächen mehr verfügbar, gleichzeitig werden von Gewerbe- und Industriebetrieben sowohl in Alsdorf als auch in Aldenhoven Flächen nachgefragt, so dass ein dringender Bedarf an baureifen Grundstücken besteht.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes zu schaffen, ist es erforderlich, parallel zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes sowohl auf Aldenhovener Stadtgebiet als auch auf dem Gebiet der Stadt Alsdorf jeweils einen Bebauungsplan aufzustellen.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes 85 S befindet sich im Südwesten des Gemeindegebiets Aldenhoven südlich des Ortsteiles Siersdorf. Er setzt gemeinsam mit dem Bebauungsplan Nr. 366 das interkommunale Gewerbegebiet „Business Park Alsdorf Aldenhoven - nördliche Erweiterung - fest. Dieses Gewerbegebiet erstreckt sich dabei sowohl auf das südliche Gebiet der Gemeinde Aldenhoven als auch auf das nördliche Gebiet der Stadt Alsdorf. Es werden jeweils landwirtschaftlich genutzte Flächen überplant.

Das Plangebiet des Bebauungsplan 85 S grenzt im Norden, Osten und Westen an landwirtschaftliche Flächen.
Südlich grenzt das Plangebiet an die Alsdorfer Stadtgebietsgrenze. Auch hier werden die Flächen landwirtschaftlich genutzt.

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Gutachten