Bebauungsplan

Bebauungsplan 3 S - Aufhebung -

In der Gemeinde Aldenhoven wurde im Jahr 1957 der Bebauungsplan 3 S Johannesstraße" aufgestellt. Inhalt des Bebauungsplanes war überwiegend die städtebauliche Anordnung des Straßenzuges sowie die Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen. Festgesetzt war unter anderem die Grund- flächenzahl, die Geschossigkeit sowie die Bauweise

Das Gebiet an der heute genannten Albert-Schweitzer-Straße ist heute nahezu vollständig bebaut Der Straßenzug der Albert-Schweitzer-Straße ist allein prägend für die Ortslage. Es sind Einzel-, Doppel- sowie Mehrfamilienhäuser mit Gartengrundstücken und die Grünanlage entlang des Kreisverkehres charakteristisch für das weitere Erscheinungsbild. Der Bebauungsplan 3 S erfüllt heute keine ordnende Funktion mehr. In vielen Fällen führen veraltete Pläne zu unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand und behindern eher die städtebauliche Entwicklung. Nachverdichtungen, welche sowohl aus städtebaulicher Sicht als auch unter Umweltschutzgesichtspunkten erwünscht sind, sind erleichtert durchführbar, wenn sie nach § 34 BauGB unter Berücksichtigung des Einfügungsgebotes beurteilt und realisiert werden können.

In diesem Zusammenhang veranlasst die Gemeinde Aldenhoven die Aufhebung des Bebauungsplanes 3 S.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Aufhebung von

Anhänge

Aufstellungsbeschluss

Öffentliche Auslegung