Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
3.32 "Zwischen Westkirchener Straße und Nordfeld" im Stadtteil Freckenhorst
Allgemeiner einleitender Text zum Planungsverfahren:
Zur innerörtlichen wohnbaulichen Entwicklung Freckenhorsts soll im Bereich der ehemaligen Hauptschule der Bebauungsplan Nr. 3.32 für das Gebiet "Zwischen Westkirchener Straße und Nordfeld" mit Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.
Für das Wohnbauprojekt ist die Aufnahme in das Förderprogramm "100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen" erfolgreich beantragt worden.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Für das Wohnbauprojekt ist die Aufnahme in das Förderprogramm "100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen" erfolgreich beantragt worden.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Übersichtsplan
Ansprechperson
- Team Stadtplanung, Telefon: 02581/54-1621, E-Mail: stadtplanung@warendorf.de
Verfahrensschritte
- 02.05.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 10.06.2014 - 04.07.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 05.01.2015 - 04.02.2015, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 17.06.2015, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 03.07.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Bebauungsplan
- Begründung
- Schallgutachten
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung
- Bodengutachten
- Gestaltungsfibel