Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 33.0 Südlich des Antegoren / 1. vereinfachte Änderung

Das ca. 0,9 ha große Plangebiet liegt östlich des Stadtgefüges von Sassenberg und ist im Norden und Westen durch Siedlungsbereiche (überwiegend Wohnbebauung) eingefasst. Südlich des Plangebietes befindet sich der Flusslauf der Hessel. 

Ziel der Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes ist es, eine flexiblere Ausnutzbarkeit der Grundstücke zu schaffen. Die geltenden Festsetzungen ermöglichen den Bau von fünf Einzel- und Doppelhäusern mit einer Bebauungstiefe von max. 15,0 m. Basierend auf konkreten Planungsabsichten, die mit den bisher geltenden Festsetzungen nicht umsetzbar sind, dient die vorliegende Änderung dazu, die Baufenstertiefe nach Norden und Süden zu erweitern. Die südlich angrenzende Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft bleibt weiterhin in ihren Festsetzungen gewahrt. Die Gebäude werden wie bisher über die nördlich verlaufende Straße "Antegoren" erschlossen.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 17.03.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 13.04.2022 - 13.05.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 25.05.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 10.06.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von