Bebauungsplan
03.18 Emsweg I - 7. Änderung
Mit der Durchführung der Planänderung soll die Errichtung einer dritten Wohneinheit auf dem privaten Grundstück vorbereitet und planungsrechtlich gesichert werden.
Allgemeiner Hinweis: Die hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt für Planung und Bauen der Gemeinde Saerbeck auf. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpersonen.
Ansprechperson
- Frau Gabriele Greder, Telefon: 02574 89205, E-Mail: gabriele.greder@saerbeck.de
Verfahrensschritte
- 08.05.2023 - 12.06.2023, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB
- 22.09.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- 03.08 Emsweg I - 2. Änderung
- 03.00 Emsweg I - Urfassung
Ist eine Teiländerung von
Anhänge
- Rechtskräftiger Plan