Der Anlass für die Planaufstellung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden im inneren Bereich zwischen den Straßen Querweg und Wigbertstraße in der Südstadt Paderborns. Es ist beabsichtigt, auf dem im Eigentum des Spar- und Bauvereins Paderborn eG befindlichen Grundstück, vier Wohngebäude mit insgesamt bis zu 65 Wohneinheiten einschließlich Wohnungen für Menschen mit Behinderung sowie angeschlossenen Gruppen- / Gemeinschaftsräumen und Betreuungsangeboten zu errichten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit der Begründung in der Zeit vom 30.01.2024 bis 08.03.2024 beim Stadtplanungsamt im Verwaltungsgebäude Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn, Gebäude C, Raum C 0.01 (Haupteingang/Foyer) während der Dienststunden öffentlich aus.
Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes.