Die Bezirksregierung hat mit Verfügung vom 02.12.2019 die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 BauGB genehmigt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt am 19.12.2019 ist die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam geworden.