Ziel der Planung ist zunächst in die planungsrechtliche Absicherung einer Baugebietserweiterung. In diesem Zusammenhang soll eine Ergänzung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 80 aufgestellt werden. Ein weiteres Planungsziel besteht darin, verbindliche Regelungen zu Photovoltaikanlagen in den Bebauungsplan aufzunehmen und hierdurch einen angemessenen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Grundsätzlich besteht ein weiteres Planungsziel in der Überarbeitung der bestehenden Entwässerungskonzeption. Da Entwässerungsanlagen grundsätzlich auch im Außenbereich zulässig sind, ist dieses Planungsziel jedoch an keine Absicherung durch einen Bebauungsplan gebunden.