Ziel der Planung ist es, die Baugrenzen auf den Flächen Gemarkung Gangelt, Flur 48, Flurstücke 24, 357, 358, 436 und einen Teil des Flurstücks 384 so zu verschieben, dass sie einen rückwärtigen Abstand von
3,0 m zu den Grundstücksgrenzen einhalten. Hierdurch soll die Bebaubarkeit auf ein dem realen Bebauungszusammenhang entsprechendes Maß erhöht werden. Abstandsflächen von 3,0 m entsprechen dem Mindestmaß der Bauordnung NRW, unter dessen Berücksichtigung eine Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse regelmäßig nicht zu erwarten ist. Im Zuge der Baugrenzenerweiterung sollen außerdem die GRZ- und die GFZ-Werte erhöht werden. Die geplanten Festsetzungen orientieren sich an der tatsächlich vorhandenen Bebauungsdichte entlang des Luisenrings, welche eher mit einem Mischgebiet als mit einem Allgemeinen Wohngebiet verglichen werden kann. Eine GRZ von 0,6 und eine GFZ von 1,2 entsprechen eher der real vorhandenen Bebauungsdichte.