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Einbeziehungssatzung Sportplatz

Mit dieser Satzung soll eine Außenbereichsfläche zur städtebaulich sinnvollen Arrondierung der Ortslage in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden.  Im Rahmen dieser Planung sind insbesondere die städtebaulichen Zielsetzungen einer nachhalti­gen und ökologisch orientierten Stadtplanung unter Beachtung der ortsspezifischen städtebaulichen Gegebenheiten und der Lage am Ortsrand zu berücksichtigen.

 

Ansprechperson

Team Stadtplanung,  02235 409 870

Verfahrensschritte

  • 25.09.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB
  • 22.11.2018 - 21.12.2018, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 02.04.2019, Satzungsbeschluss gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB
  • 19.06.2019, Rechtsverbindlich gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Bekanntmachung

Begründung

Plandarstellung