> Startseite > Rechtsverbindliche Bebauungspläne/ sonstige Satzungen / wirksame Flächennutzungsplanänderungen
Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
8/78 Stadtring Nord / Bereich Hindenburgstraße und Meistersingerstraße im Stadtteil City, Gartenstadt
Die zunehmend hohe Belastung des Stadtkernringes im Abschnitt zwischen Albrecht-Dürer-Straße und Erlanger Straße macht den weiteren Ausbau des Stadtringes, insbesondere im nordwestlichen Bereich, erforderlich. Nach der Fertigstellung des Teilstückes Scheffel- und Dr.-Würzburger-Straße steht nun die Fortsetzung zur Meistersingerstraße zum Ausbau an. Die Notwendigkeit zur Errichtung des Stadtringes ergibt sich aus dem Generalverkehrsplan [...]. (Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan aus dem Jahr 1983)
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Lotze | 0921 251253 | Stadtplanungsamt@stadt.bayreuth.de |
Verfahrensschritte
- 27.09.1978, Aufstellungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 25.04.1984, Satzungsbeschluss gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
- 26.10.1984, Rechtskraft gem. Bundesbaugesetz (BBauG)
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 8/15 Gewerbestandort Nordring (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 8/78)
- 1/16 Wohngebiet Untere Rotmainaue (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 10/78-14/20 und Nr. 8/78)
Anhänge
- Plandarstellung - entsprechend der ausgefertigten Satzung (bearbeitet)
- Begründung