Stadtplanung in Attendorn

Navigation

zurück

Bebauungsplan
18 Industriegebiet Ennest, 35. vereinfachte Änderung

der Ausschuss für Planung und Umwelt der Hansestadt Attendorn hat in seiner Sitzung am 26.06.2017 die Einleitung des Verfahrens zur 35. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Industriegebiet Ennest“ beschlossen.

Inhalt der 35. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Industriegebiet Ennest“ ist im Wesentlichen die Neufestsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche mit der Nutzungsart eines Gewerbegebietes.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Hinweis: Es besteht ein Bezug zum Bebauungsplan Nr. 18 "Industriegebiet Ennest". Dieser ist in seinen Änderungen noch nicht vollständig erfasst.

Geltungsbereich der 35. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 \"Industriegebiet Ennest\"

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 26.06.2017, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 19.07.2017 - 18.08.2017, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
  • 19.07.2017 - 18.08.2017, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
  • 27.09.2017, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 03.04.2018, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge