Bebauungsplan

11/73 Zülpich "Alte Strumpf- und Strickwarenfabrik Zülpich"

Ziel der Bebauungsplanung besteht darin, die planungsrechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass das Gelände der stillgelegten ehemaligen Strumpf- und Strickwarenfabrik einer neuen Wohnnutzung zugeführt werden kann. Es soll eine Mischung aus Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern entstehen (ca. 8 Mehrfamilienhäuser, davon zwei als geförderter Wohnungsbau, ca. 32 Einfamilienhäuser als Reihen-, Doppel- und Einzelhäuser). Die an das Grundstück der ehemaligen Strumpf- und Strickwarenfabrik angrenzende vorhandene gemischte Bebauung (im Flächennutzungsplan noch als gewerbliche Baufläche dargestellt) wird zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung in den Geltungsbereich mit einbezogen. In diesem Bereich sind weitere Nachverdichtungen möglich.
Die Umnutzung des Geländes der ehemaligen Strumpf- und Strickwarenfabrik soll durch einen Projektentwickler erfolgen, der die Grundstücke der ehemaligen Fabrik erworben hat.

 

Ansprechperson

  • Frau Hannah Meichßner, Telefon: 02252-52-234, E-Mail: hmeichssner@stadt-zuelpich.de
  • Herr Jonah Kehren, Telefon: 02252-52-269, E-Mail: jkehren@stadt-zuelpich.de

Verfahrensschritte

  • 05.05.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.05.2021 - 26.06.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 25.10.2021 - 26.11.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 24.03.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 07.05.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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