Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan Stadt Zülpich

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Zülpich bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Die Stadt Zülpich ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

 

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen.
Klicken Sie hierzu in den roten Rahmen "Öffentlichkeitsbeteiligung" unter diesem Text.

Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Im Lärmaktionsplan können nur die in den Lärmkarten betroffenen Bereiche entlang von Hauptverkehrsstraßen (>3 Mio KFZ pro Jahr), Haupteisenbahnen und Großflughäfen berücksichtigt werden.
Gewerbelärm, Freizeitlärm und Nachbarschaftslärm sind nicht Gegenstand der Lärmminderungsplanung!

 

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

In einigen Monaten findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.zuelpich.de bekannt gegeben.

 

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

 


[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

 

Ansprechperson

  • Herr Christoph Hartmann, Telefon: 02252-52-264, E-Mail: chartmann@stadt-zuelpich.de
  • Herr Jonah Kehren, Telefon: 02252-52-269, E-Mail: jkehren@stadt-zuelpich.de

Verfahrensschritte

  • 21.09.2023, Aufstellungsbeschluss
  • 23.10.2023 - 24.11.2023, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d BImSchG
  • 26.02.2024 - 27.03.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d BImSchG

Anhänge

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