Stadtplanung in Wülfrath

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Lärmaktionsplanung der Stadt Wülfrath (Lärmaktionsplan)

4. Runde der Lärmaktionsplanung für die Stadt Wülfrath: 

2. Phase der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange

Die Stadt Wülfrath überarbeitet gemäß den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie den Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2018 für das Stadtgebiet. Diese Überarbeitung erfolgt im Rahmen der alle fünf Jahre vorgeschriebenen Überprüfung und gegebenenfalls notwendigen Anpassung.

Der Lärmaktionsplan ist darauf ausgerichtet, die Lärmsituation in unserer Gemeinde zu bewerten, Lärmquellen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms zu entwickeln. Die Einbindung der Bevölkerung ist hierbei von zentraler Bedeutung, um eine ganzheitliche und praxisnahe Perspektive auf die vorhandenen Lärmquellen zu erhalten.

Wir laden Sie herzlich ein, aktiv bei der Öffentlichkeitsbeteiligung mitzuwirken und Ihre Anliegen, Vorschläge und Erfahrungen einzubringen, bzw. zu den erarbeiteten Maßnahmen Stellung zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass sich die Lärmaktionsplanung ausschließlich auf Hauptverkehrsstraßen bezieht.

Wer kann sich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist für Privatpersonen nicht erforderlich, da wir auch anonyme Hinweise entgegennehmen. Sofern Sie dennoch persönliche Daten wie Ihre E-Mail-Adresse angeben möchten, hat dies den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und wir Sie ggf. für Rückfragen bezüglich Ihrer Stellungnahme kontaktieren können.

Wie kann ich mich beteiligen?

1. Die erste Phase der Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 21.02. - 13.03.2024. In dieser Phase waren alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen, Lärmbelastungsorte im Raum Wülfrath zu benennen und erste Anregungen zur Verbesserung der Situation mitzuteilen. Alle eingegangenen Hinweise wurden abwägend in die Erstellung des Lärmaktionsplans 2024 integriert. Die eingegangenen Stellungnahmen inklusive Abwägungsergebnis finden Sie unten.

2. In der aktuellen zweiten Phase der Beteiligung erhalten Sie die Gelegenheit, sich über die erarbeiteten Maßnahmen des Lärmaktionsplans 2024 (siehe unten zum Download) zu informieren und zu diesen erneut Stellung zu beziehen.

Informieren Sie sich gerne auch über die vom LANUV NRW erstellte und bereitgestellte aktuelle Lärmkartierung (siehe unten).

3. Um uns eine Stellungnahme zukommen zu lassen, klicken Sie auf den Button „Stellungnahme abgeben".

4. Teilen Sie uns Ihre Meinung im entsprechenden Textfeld mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse und weiterer persönlicher Daten ist freiwillig.

Wie geht es weiter?

Ihre Eingaben werden gemäß den Vorgaben zum Datenschutz anonymisiert verarbeitet und ausgewertet und anschließend bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

Nach Auswertung der Eingaben aus der zweiten Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.wuelfrath.net/planen-bauen/stadtplanung/umwelt bekannt gegeben.

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über das Abwägungsergebnis Ihrer Stellungnahme informiert.

Einschränkungen

Die Lärmaktionsplanung bezieht sich ausschließlich auf Hauptverkehrsstraßen.

Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Lärmaktionsplanung ergibt sich kein rechtlicher Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen.

Für die Aktualisierung des Lärmaktionsplans ist die Kommune – hier also die Stadt Wülfrath – zuständig Die konkrete Planung, Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen obliegt jedoch nicht allein der Kommune, sondern auch dem Straßenbaulastträger. Da in Wülfrath ausschließlich Landesstraßen gemäß Kartierung betroffen sind, ist hier Straßen NRW als Straßenbaulastträger gefragt. Der Lärmaktionsplan kann beispielsweise Prüfaufträge an den Straßenbaulastträger bezüglich Lärmminderungsmaßnahmen enthalten. Die in der Lärmaktionsplanung erarbeiteten Maßnahmen beziehen sich jedoch räumlich nicht nur auf die von Verkehrslärm stark betroffenen Gebiete.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Die bisherigen Stufen der Lärmaktionsplanung in Wülfrath finden Sie hier. Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW. Die Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken finden Sie auf dem Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes, GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de).

Die Dokumente zum Download finden sie auch auf der Homepage der Stadt Wülfrath.

Ansprechperson

  • Frau Alicia Kaminski, Telefon: 02058 / 18271, E-Mail: A.Kaminski@stadt.wuelfrath.de

Verfahrensschritte

  • 21.02.2024 - 13.03.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  • 13.05.2024 - 10.06.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (Phase 2)

Anhänge

Dokumente für die zweite Phase der Beteiligung

Lärmkartierung_Stufe_4

Lärmaktionsplanung 2013 und 2018

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