In der Bürgerbeteiligung werden die Bürger möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Bei der öffentlichen Auslegung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung (bei Bebauungsplänen) bzw. des Erläuterungsberichtes (bei Flächennutzungsplänen) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Anregungen und Änderungswünsche vorbringen.