2012 / 01 Nahversorger Hans-Böckler-Straße
Im Zentralkonzept der Landeshauptstadt Wiesbaden wird Dotzheim auf Grund seiner überwigend auf den Kurzfrisitgen Bedarf ausgerichteten Versorgungsfunktion als Nahversorgungszentrum klassifiziert. Die Nahversorgung in Dotzheim gilt als perspektivisch nicht gesichert, das heißt, aktuell verfügt der Ortskern über eine nahversorgung, die aber mittelfrisitg wegzubrechen droht. Aus gutachterlicher Sicht sind die beiden im Ortskern ansässigen Lebensmittelmärkte mit Verkaufsflächen von ca. 330 m2 und ca. 240 m2 als deutlich zu klein zu bezeichnen und können daher nur eine ausschnittsweise Versorgung übernehmen. Dennoch ist die Bestandssicherung der Märkte im zentralen Versorgungsbereich als Stütze des Zentrums dringend erforderlich. In Verhandlungen mit dem Betreiber des geplanten Marktes konnte erreicht werden, dass einer der beiden Märkte als Filiale im Ortskern weiter betrieben wird.
Im Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt Wiesbaden wird darauf hingewiesen, dass der geplante Lebensmittelvollversorger mit einer Verkaufsfläche von ca. 2.400 m2 im Kreuzungsbereich Hans-Böckler-Straße / Ludwig-Erhard-Straße zu einer wesentlichen Verbesserung der Grundversorgung beitragen wird. Insbesondere für die Bewohner des Schelmengrabens, der Siedlung Märchenland und von Frauenstein sowie für Mitarbeiter und Besucher der Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken wird sich die Versorgungssituation deutlich verbessern.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990.
Verfahrensschritte
- 19.05.2010, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
- 11.10.2010 - 11.11.2010, Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB
- 06.10.2011, Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung
- 27.10.2011, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung
- 03.11.2011 - 05.12.2011, Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 04.11.2011 - 05.12.2011, Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- 21.06.2012, Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
- 20.07.2012, Inkrafttreten nach § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Planunterlagen
Plandarstellung
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan (PDF, 1,39 MB)Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Zeichenerklärung
- Zeichenerklärung (PDF, 1,96 MB)Zeichenerklärung
Textliche Festsetzungen
- Texliche Festsetzungen (PDF, 72,54 KB)Textliche Festsetzungen
Begründung
- Begründung (PDF, 95,86 KB)Begründung
Berichtigung des Flächennutzungsplanes
- Berichtigung Nr. 6 (PDF, 670,96 KB)
Kontakt
- Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung, Telefon: 0611 31-6471, E-Mail: beteiligung@wiesbaden.de