Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

1971 / 09 Hauptpost / Hauptbahnhof im Ortsbezirk Südost

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).

Dieser Bebauungsplan wird durch die Bebauungspläne 1982/01 und 2004/04 im Ortsbezirk Südost teilweise überplant.

Dieser Bebauungsplan wurde teilweise aufgehoben. 





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Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung 0611 31-6471 beteiligung@wiesbaden.de