Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

2022 / 02 Künstlerviertel - 1. Änderung im Ortsbezirk Rheingauviertel / Hollerborn

Durch das Bebauungsplanänderungsverfahren mit dem Ziel der Herausnahme von einem Grundstück aus dem Bebauungsplan „Künstlerviertel", wird der Weg frei gemacht das Wohnbaugebiet in seiner Gänze fertig stellen zu können und somit den beabsichtigten städtebaulichen Abschluss zu finden.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).





Ansprechperson zum Plan

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Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung 0611 31-6471 beteiligung@wiesbaden.de