Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

2018 / 03 Quartier Kureck - 1. Änderung im Ortsbezirk Nordost

Gegenstand der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Quartier Kureck" ist die geplante Nutzungsänderung des Gebäudes 1 B (ehemaliges Casino) von einem Bürogebäude in ein Hotel, begleitet von einer Vergrößerung der Geschossfläche, der Errichtung von zwei zusätzlichen Geschossen und einer Erhöhung des Gebäudes um rund 4,30 m. Das Gebäude 1 A (Hochhaus) soll bei gleicher Kubatur ein Geschoss mehr erhalten. Die beschriebenen Änderungen betreffen ausschließlich zeichnerische Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Quartier Kureck“ und einige Anlagen zum Durchführungsvertrag. Textliche Festsetzungen oder örtliche Bauvorschriften sind nicht betroffen.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017.

 



Übersicht über den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Quartier Kureck - 1. Änderung"

Übersichtsplan


Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung 0611 31-6471 beteiligung@wiesbaden.de