Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

1969 / 04 Schumannstraße / Eintrachtstraße - 2. Änderung im Ortsbezirk Nordost

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1968 (BauNVO 1968).

Dieser Bebauungsplan wurde teilweise aufgehoben.

 Dieser Bebauungsplan wird durch die Bebauungspläne 1977/01 und 2011/02 im Ortsbezirk Nordost teilweise überplant.
 





Ansprechperson zum Plan

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Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung 0611 31-6471 beteiligung@wiesbaden.de