Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

2013 / 02 Bornberg / Schlink im Ortsbezirk Sonnenberg

Der rund 15 Hektar große Planbereich "Bornberg / Schlink" liegt westlich des Sonnenberger Ortskerns, zwischen der Wohnbebauung an der Hirtenstraße und der Wohnbebauung an der Bahnholzstraße.

Ziel der Planung ist die Ordnung, Erhaltung und planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Gärten, sofern dies mit naturschutzrechtlichen Belangen vereinbar ist, sowie die Ausweisung weiterer Flächen, die sich für eine Anlage von Gärten eignen. Die Streuobstwiesen sollen als besonders wertvolle Biotope gepflegt und weiterentwickelt werden.

Mit dem Bebauungsplan werden einige der vorhandenen Kleinbauten legalisiert, soweit sie den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege nicht entgegenstehen.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
 



Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Bornberg / Schlink

Übersichtsplan


Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung 0611 31-6471 beteiligung@wiesbaden.de