Der rund 15 Hektar große Planbereich "Bornberg / Schlink" liegt westlich des Sonnenberger Ortskerns, zwischen der Wohnbebauung an der Hirtenstraße und der Wohnbebauung an der Bahnholzstraße.
Ziel der Planung ist die Ordnung, Erhaltung und planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Gärten, sofern dies mit naturschutzrechtlichen Belangen vereinbar ist, sowie die Ausweisung weiterer Flächen, die sich für eine Anlage von Gärten eignen. Die Streuobstwiesen sollen als besonders wertvolle Biotope gepflegt und weiterentwickelt werden.
Mit dem Bebauungsplan werden einige der vorhandenen Kleinbauten legalisiert, soweit sie den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege nicht entgegenstehen.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
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